Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab informiert über umweltgerechte Maßnahmen bei Johannisfeuern. Naturbelassenes Holz ist Pflicht, um Umweltbelastungen zu vermeiden.
Das Landratsamt Neustadt an der Waldnaab hat wichtige Hinweise zur Durchführung von Johannisfeuern veröffentlicht. In einer Pressemitteilung des Landratsamts heißt es, dass im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes als Brennmaterial nur naturbelassenes Holz oder Strauchschnitt verwendet werden darf. Behandelte Hölzer, Spanplatten oder Abfälle sind unzulässig, da sie Luft, Boden und Wasser belasten und die Gesundheit der Besucher gefährden können. Außerdem würden Luft, Boden und Gewässer deswegen belastet werden.
Das Landratsamt schreibt: „Wenn der Brennstoffhaufen bereits längere Zeit aufgeschichtet war, muss das Material frühestens zwei Tage vor dem Abbrand nochmals umgeschichtet werden, um Kleintieren die Flucht zu ermöglichen.” Aus Artenschutzgründen wird empfohlen, den Brennmaterialhaufen nur wenige Tage vor dem Entzünden aufzuschichten. Ein ausreichender Abstand zu Gehölzen ist einzuhalten, um Schäden durch Hitze oder Rauch zu vermeiden.
Die Reste des Brandes und sonstige Hinterlassenschaften wie Nägel oder Glasscherben müssen entfernt werden. Das Abbrennen des Feuers ist bei der Gemeinde anzuzeigen. Auch die örtliche Polizeidienststelle, Feuerwehr und die Integrierte Leitstelle Oberpfalz-Nord sollten informiert werden. „ Um keine Brandgefahren für die Umgebung entstehen zu lassen, müssen die Johannisfeuer unbedingt beaufsichtigt werden”, betont das Landratsamt. Gegebenenfalls sollten bei starkem Wind brennende Feuer gelöscht oder das Feuer gar nicht erst angezündet werden.