Nach Bandenprozess: Polizei verhaftet zwei Männer wegen versuchter Gefangenenbefreiung | Weiden24 - Stage

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Stacheldraht krönt den Zaun eines Gefängnisses. In Landshut verhindert eine Spezialeinheit der Polizei die Befreiung eines Gefangenen. (Symbolbild: Wolfram Steinberg/dpa)
Stacheldraht krönt den Zaun eines Gefängnisses. In Landshut verhindert eine Spezialeinheit der Polizei die Befreiung eines Gefangenen. (Symbolbild: Wolfram Steinberg/dpa)
Stacheldraht krönt den Zaun eines Gefängnisses. In Landshut verhindert eine Spezialeinheit der Polizei die Befreiung eines Gefangenen. (Symbolbild: Wolfram Steinberg/dpa)
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Stacheldraht krönt den Zaun eines Gefängnisses. In Landshut verhindert eine Spezialeinheit der Polizei die Befreiung eines Gefangenen. (Symbolbild: Wolfram Steinberg/dpa)

Nach Bandenprozess: Polizei verhaftet zwei Männer wegen versuchter Gefangenenbefreiung

Eine Spezialeinheit der Polizei verhindert in Landshut die Befreiung eines Gefangenen. Dabei handelt es sich um einen 49-Jährigen, der Ende Juni vom Landgericht Amberg im sogenannten Bandenprozess zu elf Jahren Haft verurteilt wurde.

Zwei Männer sollen in Landshut versucht haben, einen Gefangenen zu befreien. Wie die Staatsanwaltschaft Amberg mitteilt, handelt es sich bei dem Gefangenen um einen 49-jährigen Ukrainer, der Ende Juni vom Landgericht Amberg wegen bandenmäßigen, bewaffneten Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt wurde.

Der 49-Jährige wurde laut Pressemitteilung am Sonntagabend aufgrund eines mutmaßlich vorgetäuschten medizinischen Notfalls von der JVA Landshut zunächst in das Klinikum Landshut verlegt, anschließend nach medizinischer Versorgung in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt.

Eine Spezialeinheit der Polizei nahm die beiden Männer am Montag in der Nähe der JVA Landshut fest. Es handelt sich dabei um einen 23-Jährigen und einen 25-Jährigen – der auch der Sohn des Inhaftierten ist. Die Staatsanwaltschaft erließ jeweils einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten Gefangenenbefreiung. Eine Gefahr für die Bevölkerung habe laut Polizeipräsidium Niederbayern nicht bestanden.

Im Zusammenhang mit der Verurteilung des 49-jährigen Ukrainers durch das Landgericht Amberg wurde gegen den 25-Jährigen bereits ein Verfahren wegen Handeltreibens und Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge eingeleitet und auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein Haftbefehl erlassen.

 
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