Angezeigte Vergewaltigung in Regensburg war frei erfunden | Weiden24 - Stage

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Die Ermittlungen zu einer vermeintlichen Vergewaltigung im Regensburger Stadtsüden sind abgeschlossen. Die Tat hat sich als vorgetäuscht erwiesen. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Die Ermittlungen zu einer vermeintlichen Vergewaltigung im Regensburger Stadtsüden sind abgeschlossen. Die Tat hat sich als vorgetäuscht erwiesen. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Die Ermittlungen zu einer vermeintlichen Vergewaltigung im Regensburger Stadtsüden sind abgeschlossen. Die Tat hat sich als vorgetäuscht erwiesen. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Die Ermittlungen zu einer vermeintlichen Vergewaltigung im Regensburger Stadtsüden sind abgeschlossen. Die Tat hat sich als vorgetäuscht erwiesen. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Angezeigte Vergewaltigung in Regensburg war frei erfunden

Eine im Juni 2024 angezeigte Vergewaltigung im Regensburger Stadtsüden hat es nie gegeben. Eine junge Frau hat die Ermittler in die Irre geführt. Gegen sie ist ein Strafbefehl erlassen worden.

Die im Juni 2024 gemeldete Vergewaltigung im Regensburger Stadtsüden hat es nie gegeben. Nach intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft stellte sich heraus, dass die Tat vorgetäuscht wurde. Das teilten die Staatsanwaltschaft und das Polizeipräsidium Regensburg mit. Eine 22-jährige Frau hatte angegeben, in der Universitätsstraße nach einem Fest am nahegelegenen Campus sexuell angegriffen worden zu sein. Die Ermittlungen ergaben jedoch, dass die Tat nachweislich nicht stattgefunden hat. Gegen die Frau sei ein Strafbefehl wegen Vortäuschens einer Straftat erlassen worden, teilte das Präsidium mit.

Am Abend des 5. Juni 2024 meldete die Frau aus dem Landkreis Regensburg, dass sie auf ihrem Nachhauseweg in einem Gebüsch sexuell angegangen worden sei. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg nahm den Vorfall zum Anlass für umfassende Ermittlungen. Zahlreiche Zeugen wurden vernommen, Spuren gesichert und auch labortechnisch untersucht. Als der Verdacht aufkam, dass die Anzeige vorgetäuscht sein könnte, ermittelte die Polizei auch in diese Richtung. Nach Abschluss der Untersuchungen habe sich gezeigt, dass die Angaben der Frau falsch waren.

Das Amtsgericht Regensburg erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 90 Tagessätze – das entspricht drei Monatslöhnen – gegen die Anzeigeerstatterin wegen Vortäuschens einer Straftat. Der Strafbefehl sei mittlerweile rechtskräftig. Die Ermittlungen hätten ein hohes Maß an personellen Ressourcen bei Polizei und Justiz gebunden und hohe Kosten verursacht, teilten Präsidium und Staatsanwaltschaft mit. „Nicht zu unterschätzen sind zudem die negativen Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung”, so die Mitteilung. Mit dem Abschluss der Ermittlungen stehe fest, dass im Regensburger Stadtsüden keine reale Bedrohung bestand. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei betonen in der Mitteilung, dass Hinweise auf Straftaten ernst genommen und immer einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden. Ob die Frau für die hohen Kosten der Ermittlungen aufkommen muss, steht noch nicht fest.

 
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