Zwei Festnahmen bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen | Weiden24 - Stage

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Zwei Männer wurden bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen zunächst festgenommen, beglichen dann ihre Justizschulden und durften weiterreisen.  (Symbolbild: Bundespolizei)
Zwei Männer wurden bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen zunächst festgenommen, beglichen dann ihre Justizschulden und durften weiterreisen. (Symbolbild: Bundespolizei)
Zwei Männer wurden bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen zunächst festgenommen, beglichen dann ihre Justizschulden und durften weiterreisen. (Symbolbild: Bundespolizei)
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Zwei Männer wurden bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen zunächst festgenommen, beglichen dann ihre Justizschulden und durften weiterreisen. (Symbolbild: Bundespolizei)

Zwei Festnahmen bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen

Bei Grenzkontrollen in Waidhaus und Waldsassen wurden zwei Männer festgenommen, die per Haftbefehl gesucht worden waren. Beide beglichen ihre Justizschulden und durften weiterreisen.

Zwei, per Haftbefehl gesuchte Männer haben Beamte der Bundespolizei Waidhaus festgenommen. „Beide konnten ihre Justizschulden begleichen und anschließend weiterreisen”, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der zuständigen Bundespolizeiinspektion. Bei einem der Männer handelte es sich um einen 36-Jährigen, der an der A6 bei Waidhaus kontrolliert wurde. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden vor, da er eine gegen ihn verhängte Geldstrafe bislang nicht bezahlt hatte. Das Amtsgericht Pirna hatte ihn zuvor wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. „Um eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, die laut Haftbefehl angeordnet war, beglich der 36-Jährige vor Ort seine offenen Justizschulden in Höhe von insgesamt 1600 Euro”, so die Bundespolizeiinspektion Waidhaus in ihrem Pressebericht. Anschließend konnte der Mann seine Reise fortsetzen.

Im zweiten Fall kontrollierten die Bundespolizistin in Waldsassen einen 33-Jährigen nach dessen Einreise aus Tschechien. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Dortmund zur Festnahme ausgeschrieben: Er hatte eine Geldstrafe von 300 Euro sowie Verfahrenskosten von 88 Euro nicht beglichen. hatte. Auch er beglich seine Justizschulden und durfte danach weiterreisen.

 
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