Bei Kontrollen an der A 6 bei Waidhaus nimmt die Bundespolizei zwei gesuchte Männer fest. Ein Geldwäscher muss in Haft, ein Verkehrssünder kann seine Strafe abwenden.
Am Sonntagvormittag hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen an der A 6 zwei per Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen. Zunächst kontrollierten die Beamten laut Polizeibericht einen 34-jährigen Mann, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen leichtfertiger Geldwäsche vorlag. Da er die festgesetzte Geldstrafe von 1680 Euro nicht gezahlt hatte und nun auch nicht begleichen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert, um dort seine Ersatzfreiheitsstrafe abzusitzen.
Nur drei Stunden später geriet ein 40-jähriger Mann ins Fahndungsnetz der Beamten. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Er konnte die geforderte Geldstrafe von 2400 Euro begleichen und durfte seine Reise fortsetzen.