Drei Haftbefehle bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckt | Weiden24 - Stage

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Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waidhaus: Drei Haftbefehle bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckt (Symbolbild: Petra Hartl)
Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waidhaus: Drei Haftbefehle bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckt (Symbolbild: Petra Hartl)
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Pressemitteilung der Bundespolizeiinspektion Waidhaus: Drei Haftbefehle bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckt (Symbolbild: Petra Hartl)

Drei Haftbefehle bei Grenzkontrollen an der A6 vollstreckt

Die Bundespolizei Waidhaus hat am Wochenende bei Grenzkontrollen an der A6 drei Haftbefehle vollstreckt. Alle gesuchten Personen konnten ihre Geldstrafen begleichen und weiterreisen.

Am Wochenende hat die Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei Grenzkontrollen an der Autobahn A6 drei Haftbefehle vollstreckt. Wie die Bundespolizeiinspektion Waidhaus berichtet, konnten alle drei gesuchten Personen ihre Justizschulden vor Ort begleichen und anschließend weiterreisen.

Am Samstagvormittag kontrollierten die Beamten einen 48-jährigen Bulgaren, der von der Staatsanwaltschaft Landshut per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Landshut hatte ihn im März 2025 wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Da er die Strafe nicht bezahlt hatte, drohte ihm eine Freiheitsstrafe. Der Mann zahlte die Geldstrafe vor Ort und durfte weiterreisen.

Am Samstagabend führte eine weitere Kontrolle zu einem Fahndungstreffer. Ein 41-jähriger Albaner wurde überprüft, gegen den das Amtsgericht Laufen im April 2024 wegen versuchter unerlaubter Einreise eine Geldstrafe von 1.500 Euro verhängt hatte. Auch er beglich die Strafe an der Kontrollstelle und konnte seine Reise fortsetzen.

Den dritten Haftbefehl vollstreckten die Einsatzkräfte am Sonntagabend. Ein 25-jähriger Rumäne wurde kontrolliert, gegen den die Staatsanwaltschaft Regensburg einen Haftbefehl erlassen hatte. Das Amtsgericht Regensburg hatte ihn im August 2023 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt. Auch er zahlte den Betrag vor Ort und durfte weiterreisen.

 
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