Bundespolizei Waidhaus stellt Waffen sicher und vollstreckt Haftbefehle | Weiden24 - Stage

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Diesen Koffer mit einer geladenen und vorgespannten Schreckschusspistole und zahlreichen Patronen führte ein Slowake mit sich, als er von der Bundespolizei kontrolliert wurde. (Bild: Bundespolizei)
Diesen Koffer mit einer geladenen und vorgespannten Schreckschusspistole und zahlreichen Patronen führte ein Slowake mit sich, als er von der Bundespolizei kontrolliert wurde. (Bild: Bundespolizei)
Diesen Koffer mit einer geladenen und vorgespannten Schreckschusspistole und zahlreichen Patronen führte ein Slowake mit sich, als er von der Bundespolizei kontrolliert wurde. (Bild: Bundespolizei)
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Diesen Koffer mit einer geladenen und vorgespannten Schreckschusspistole und zahlreichen Patronen führte ein Slowake mit sich, als er von der Bundespolizei kontrolliert wurde. (Bild: Bundespolizei)

Bundespolizei Waidhaus stellt Waffen sicher und vollstreckt Haftbefehle

Die Bundespolizei Waidhaus beschlagnahmte am Wochenende zahlreiche Waffen und vollstreckt zwei Haftbefehle. Ein Slowake führte eine geladene Schreckschusspistole mit sich.

Am Wochenende hat die Bundespolizei Waidhaus bei Kontrollen von Reisenden zahlreiche Waffen sichergestellt und zwei gesuchte Männer festgenommen. Die Beamten beschlagnahmten insgesamt vier Springmesser, zwei Elektroimpulsgeräte, zwei Pfeffersprays, einen Teleskopschlagstock sowie eine geladene Schreckschusspistole.

Die Schreckschusspistole führte ein 58-jähriger Slowake im Handschuhfach seines Autos mit. Sie befand sich in einem Waffenkoffer, war geladen und der Abzug bereits vorgespannt. Neben der Pistole entdeckten die Beamten auch Munition: 37 Schreckschusspatronen sowie zehn Reizstoffpatronen. Obwohl der Mann einen slowakischen Waffenschein vorweisen konnte, ist dieser in Deutschland nicht gültig. Die Bundespolizisten stellten die Waffe sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Darüber hinaus vollstreckten die Beamten zwei Haftbefehle. Ein 59-jähriger Bulgare, der von der Staatsanwaltschaft Regensburg wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz gesucht wurde, beglich vor Ort eine Geldstrafe von 800 Euro sowie 86 Euro Verfahrenskosten und durfte weiterreisen. Ein 40-jähriger Tscheche, gegen den die Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einen Haftbefehl erlassen hatte, konnte seine Strafe in Höhe von 3681 Euro begleichen und wurde ebenfalls auf freien Fuß gesetzt.

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